Rhetorik Schulung für den Betriebsrat
Hat ein Betriebsrat Mitglied Anspruch auf Rhetorik Schulung? Diese Frage stellt sich seit Jahren, auch vor dem Hintergrund, dass es für die Arbeitgeberseite natürlich kein Problem ist, die Verantwortlichen regelmäßig schulen zu lassen. Das Bundesarbeitsgericht hält einen solchen Anspruch – wie schon in einem Urteil aus 1995 – dann für gerechtfertigt, wenn jemand im BR-Gremium eine “herausgehobene Stellung” hat. In der Entscheidung (BAG v. 12.1.2011, 7 ABR 94/09) heißt es jetzt: “‘Der Erwerb von Kenntnissen der Rhetorik kann erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG sein.” Dies vor allem, wenn “die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung verbessert werden.” Als Beispiele nennt das BAG “Schulungsveranstaltungen über die Diskussionsleitung für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter”.