Direktionsrecht und Versetzungen

Nicht nur in den entsprechenden Anhörungen nach § 99 BetrVG wird der Betriebsrat häufig mit Versetzungen konfrontiert. Auch in der täglichen Praxis tauchen regelmäßig Mitarbeiter auf, um sich zu erkundigen, ob übertragene Aufgaben ausgeübt werden müssen. Dieses Seminar zeigt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Versetzungen (und damit häufig einhergehender Umgruppierungen) auf. Es werden in zahlreichen Praxisfällen die Handlungsmöglichkeiten durchgespielt. Der Betriebsrat wird durch dieses Seminar in die Lage versetzt, Anhörungen des Arbeitgebers gezielt und effizient zu behandeln. Auch Anfragen von Arbeitnehmern zum Thema Zuweisung von Aufgaben können im Anschluss verlässlich beantwortet werden. Zahlreiche Praxisbeispiele erlauben die direkte Umsetzung in die betriebliche Praxis.

Themen:

  • Was ist eine “Versetzung”
  • Abgrenzung zum Direktionsrecht
  • “schleichende” Versetzungen durch Aufgabenänderung
  • Reaktion des BR
  • Gibt es nicht einen “Besitzstand”?
  • Was, wenn der Arbeitgeber uns nicht anhört?
  • Möglichkeiten im Beschlussverfahren

Referenten: Carsten Lienau, Olaf Lienau, Fachanwälte für Arbeitsrecht Hamburg

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

Termine:
11.-13.09.2017 zur Anmeldung
23.-25.10.2017 zur Anmeldung