Betriebliches Eingliederungsmanagement – Chancen oder Risiko für Arbeitnehmer
Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber erkrankten Mitarbeitern gehört das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX. “Die Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Menschen in Betrieben mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen unter Nutzung der gegebenen und herstellbaren spezifischen Potenziale” sind die Zielsetzungen des BEM. Bei einer Erkrankung länger als sechs Wochen soll geprüft werden, ob die Umstände am Arbeitsplatz Einfluss hierauf haben und gegebenenfalls verbessert werden können. Es soll also auf die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten des betroffenen Arbeitnehmers und seines Betriebes geschaut werden. Der Gesetzgeber gibt daher keine konkreten Abläufe für die Umsetzung vor. Diese wollen wir beispielhaft anhand von Erfahrungen anderer Betriebsräte darstellen.
Themen:
- Grundlagen des BEM – Zustimmung des Arbeitnehmers
- Anspruch auf Prävention statt “Fehlzeitengespräche”
- Gemeinsames BEM-Team mit Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
- Einzelfallmanagement und Zustimmungserfordernis
- Verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess (BAG Urteil vom 10.12.2009)
- Einfache Dokumentation (nicht Bestandteil der Personalakte)
- Auswirkungen bei möglichen krankheitsbedingten Kündigungen
- Darlegungs- und Beweislastverteilung im Kündigungsprozess
- Praktische Beispiele für leidensgerechte Weiterbeschäftigung
- Aktives Vorgehen des Betriebsrates
- Muster-Betriebsvereinbarung mit zahlreichen Varianten
Referent: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht plus ein Betriebsarzt
Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel
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Termine:
03.-05.07.2017 zur Anmeldung