Sozialleistungen des AG sichern (Zuschüsse, Betriebsrente etc.)
Mitbestimmung bei “freiwilligen” Leistungen
Leistungen des Arbeitgebers sind in der Regel nicht (mehr) “freiwillig”. Den sog. Freiwilligkeitsvorbehalt erkennt das Bundesarbeitsgericht nur noch in wenigen Fällen an. Auch ein “Widerruf” von Leistungen scheitert meist an unklaren Vertragsklauseln.
Wir werden in diesem Seminar einen vollständigen Überblick über AG-Leistungen geben und gleichzeitig darstellen, in welchen Fällen die Rechtsprechung Änderungsanliegen des Arbeitgebers nicht gefolgt ist. Ein wesentlicher Bestandteil wird dabei das Thema der Betriebsrenten sein für die besondere Regeln gelten.
Themen:
- Überblick Sozialleistungen (Essengeld, Fahrgeldzuschuss, Geburtsbeihilfen etc.)
- Wegfall der “Freiwilligkeit”
- Prüfung von Vertragsklauseln
- Grenzen der Kürzung und Anpassung von Leistungen
- Das sog. “kollektive Günstigkeitsprinzip”
- Sonderfall: Betriebsrenten
- Abschluss von Vereinbarungen (oder besser nicht?)
- Muster-Betriebsvereinbarungen
Referent: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Spezialist für Betriebsrenten
Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel
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Termine:
21.-23.06.2017 zur Anmeldung