Leiharbeit und Werkvertrag – die neuen Info-Rechte des BR

Seit dem 01. April 2017 ist das Gesetz gegen Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft. Leiharbeit wird zeitlich begrenzt, gleiche Bezahlung ist nach neun Monaten sicher zu stellen. Schein-Werkverträge sollen verhindert werden durch Abgrenzung zur Arbeitnehmertätigkeit. Neue Informationsrechte des BR runden das Gesetz ab. Wir geben Praxistipps, wie die Betriebsräte in Zukunft reagieren können.

Zur Leiharbeit:

  • Abgrenzung Leiharbeit – Werkvertrag
  • Leiharbeit Einzelner künftig begrenzt
  • Umsetzung des “Equal pay”-Anspruches
  • Gleichbehandlungsanspruch, was gilt schon nach bisheriger Rechtslage
  • Neue Möglichkeiten nach dem Gesetz
  • Muster-Betriebsvereinbarung zur Umsetzung

Referent: Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

Werkverträge und Scheinwerkverträge

  • Kriterien zur Abgrenzung
  • Sozialrechtliche Sichtweise (Bundesagentur für Arbeit; Was prüft der Zoll?)
  • Ansatzpunkte für den BR
  • Beschlussverfahren zur Feststellung von ScheinWerkverträgen

Neue Informationsrechte des BR

  • Informationsanspruch BR (Vorlage von Verträgen)
  • Information und Beratung bei Personalplanung § 92 BetrVG

Seminargebühr € 660,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

Für auswärtige Teilnehmer ist ein Zimmerkontingent nebenan im Motel One verfügbar

Seminarbeschreibung und -Anmeldung als PDF

10.-11.09.2018 zur Anmeldung