Rechtsanwalt Wolfgang Steen, geb. 1954, berät Betriebsräte in allen Branchen – in einigen Betrieben schon seit Jahrzehnten.
Erfahrungen bestehen in sämtlichen Konfliktfeldern betrieblicher Auseinandersetzungen. Schwerpunkte sind: Umorganisation und Ausgliederung, Arbeitszeitsysteme und Langzeitkonten, Begrenzung von Leiharbeit, flexible Vergütungssysteme und Beurteilungsverfahren, Sozialpläne und betriebliche Altersversorgung.
Von verschiedenen Veranstaltern wird Rechtsanwalt Steen regelmäßig angefordert. Von ihm liegen zahlreiche Urteilsanmerkungen in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb vor.