…. auch für Ersatzmitglieder
Ersatzmitglieder, die regelmäßig an BR-Sitzungen teilnehmen, haben den selben Schulungsanspruch wie die zuerst Gewählten. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden: „Für Ersatzmitglieder, die häufig verhinderte Mitglieder vertreten besteht mindestens der Anspruch auf Grundschulung“
(BAG v. 15.05.1986 – 6 ABR 64/83).
… und die Kosten
Auch hier gibt es eindeutige Urteile: „Dem Betriebsrat steht die Befugnis zu, die Teilnahme an einer seiner Ansicht nach qualitativ höherwertigen – wenn auch teureren – Schulungsmaßnahme zu beschließen“ (BAG, Beschluss vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83)