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…. auch für Ersatzmitglieder

Ersatzmitglieder, die regelmäßig an BR-Sitzungen teilnehmen, haben den selben Schulungsanspruch wie die zuerst Gewählten. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden: „Für Ersatzmitglieder, die häufig verhinderte Mitglieder vertreten besteht mindestens der  Anspruch auf Grundschulung“
(BAG v. 15.05.1986 – 6 ABR 64/83).

… und die Kosten

Auch hier gibt es eindeutige Urteile: „Dem Betriebsrat steht die Befugnis zu, die Teilnahme an einer seiner Ansicht nach qualitativ höherwertigen – wenn auch teureren – Schulungsmaßnahme zu beschließen“ (BAG, Beschluss vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83)