Im Seminar werden konkrete Fälle aus der Hamburger Rechtsprechung zum BetrVG behandelt, u.a.
- Mitbestimmung bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung
- Mitbestimmung bei Vorlage von Zielvereinbarungen
- Ausschluss von Sozialplanabfindungen und Klagverzichtsprämie
- Betriebsratstätigkeit – Arbeitsbefreiung – Lohnausfallprinzip
- Festlegung von Ausgleichszeiträumen bei der Arbeitszeit
- Einsatz externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung
- Betriebseinschränkung und –spaltung nach § 111 BetrVG
- “vorübergehende” Arbeitsnehmerüberlassung nach § 1 AÜG
- Anfechtung einer Betriebsratswahl
Dr. Horn ist ein versierter Arbeitsrichter, der auch in zahlreichen Einigungsstellen tätig war.
Moderation: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen
Seminargebühr € 330,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel
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Termine:
16.02.2017 zur Anmeldung