Aufbauendes

Die Betriebsvereinbarung – Zustandekommen, Inhalte, Fallstricke

Das wichtigste Instrument der Mitbestimmung sind Betriebsvereinbarungen. Auf kaum eine andere Art kann der Betriebsrat die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen entscheidend zu ihren Gunsten beeinflussen und verbessern.

In der betrieblichen Praxis fehlen vielen Gremien Wissen und Erfahrung, um Betriebsvereinbarungen erfolgreich zu verhandeln und durchzusetzen. Dies führt zu oft zu einem lähmenden Respekt, drängende Projekte anzugehen und schnell genug umzusetzen. Beispiel: SEHR viele Betriebsräte geben an, dass das Thema Arbeitszeit „brennt“ und viel Unzufriedenheit aufgrund schlechter Arbeitszeitmodelle herrscht.
In unserer Schulung vermitteln wir das nötige Rüstzeug, um Betriebsvereinbarungen vorzubereiten und zu entwerfen. Anhand vieler praktischer Beispiele und Gestaltungsaufgaben wird die Formulierung eigener Entwürfe eingeübt. Mit dem erworbenen Wissen können Betriebsräte endlich auch die Arbeitgeberentwürfe inhaltlich prüfen und die Auswirkungen der Regelungsvorschläge beurteilen.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen von Betriebsvereinbarungen
  • Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
  • Mögliche Regelungsgegenstände
  • Aufbau und Inhalte von Betriebsvereinbarungen
  • Regelungen rechtssicher formulieren
  • Grundlagen und Feinheiten des Einigungsstellenverfahrens

Auf dem Weg zur Betriebsvereinbarung sind die Taktik und das Wissen um die Durchsetzbarkeit besonders wichtig. Wir beleuchten die einvernehmliche Verhandlung genauso wie die hochstreitige Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber.

Referenten: Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Gaidies Heggemann & Partner

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zzgl. Tagespauschale Hotel

Für auswärtige Teilnehmer ist ein Zimmerkontingent nebenan im Motel One verfügbar

Seminarbeschreibung und -Anmeldung als PDF

06.-08.08.2018 zur Anmeldung

Aufbaukurs BetrVG – Personelle Einzelmaßnahme, Personalplanung

Neu gewählt in den Betriebsrat und die ersten Erfahrungen
gesammelt. Häufig hat der Betriebsrat mit Neueinstellungen oder Versetzungen, aber auch mit Eingruppierungen zu tun Welche Möglichkeiten der Betriebsrat hat, von der Zustimmung bis zur Ablehnung soll anhand praktischer Beispiele im Seminar diskutiert werden. Möglichkeiten der Beteiligung bei der Personalplanung werden gleichfalls vorgestellt. Das Seminar baut auf dem Grundlagen-Seminar „Neu gewählt“ auf, kann aber auch gesondert gebucht werden.

Inhalt:

  • Was gilt alles als „Einstellung“ – Beteiligung bei Leihkräften, Werkverträgen, Auslaufen von Befristungen, Rückkehr aus der Elternzeit
  • Vorlage von Bewerberunterlagen – Wie umfangreich muss der Betriebsrat informiert werden?
  • Beteiligung an Assessment Center und anderen Auswahlverfahren
  • Ein- und Umgruppierung – die richtige Anwendung von Tarifverträgen und Entgeltordnungen
  • Anhörung bei Änderungskündigungen – Welche Änderungen sind „zumutbar“? Wie kann der Betriebsrat reagieren?
  • Widerspruchsgründe nach Gesetz – Aus welchen Gründen kann der BR seine Zustimmung verweigern? Was ist bei „vorläufigen Maßnahmen“ zu beachten?
  • Personalplanung und Betriebsrat – konkrete Beispiele der BR-Beteiligung; Was kann gefordert werden?

Referenten: Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Gaidies Heggemann & Partner

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zzgl. Tagespauschale Hotel

Für auswärtige Teilnehmer ist ein Zimmerkontingent nebenan im Motel One verfügbar

Seminarbeschreibung und -Anmeldung als PDF

19.-21.11.2018 zur Anmeldung
10.-12.12.2018 zur Anmeldung