Das neue BDSG wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Betriebsvereinbarungen sind anzupassen, auch an die Regeln der EU-Datenschutzverordnung. Einen „Übergangszeitraum“ für BVs gibt es nicht. Gerade die freiwillige ‚Einwilligung‘ der Betroffenen
bekommt eine neue Bedeutung. Auch hat der BR jetzt leichteren Zugang zu erhobenen Daten. Wir stellen im Seminar die Neuregelungen dar und geben praktische Hinweise, wie der Betriebsrat handeln sollte.
Themen des Seminars sind u.a.:
- Neuerungen im Gesetz oder „alter Wein in neuen Schläuchen“?
- Welche Daten sind „erforderlich“ im Beschäftigungsverhältnis?
- Brauchen wir immer die „Einwilligung“ der Betroffenen oder reichen Regelungen in BVs?
- Neue Rolle des Datenschutzbeauftragten
- Was bedeutet Datenschutz-Folgeabschätzung?
- Datenschutz-Management – technisch und organisatorisch
- Zugang des BR zu erhobenen Daten
- Wie müssen EDV-Vereinbarungen künftig gestaltet werden
Referenten: Peter Ansorge (Universität Bremen) und Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg
Seminargebühr € 660,00 (2tägig) zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel
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Termin:
25.-26.06.2018 zur Anmeldung