Fachseminare

Das neue Datenschutzgesetz (BDSG-neu) – Anforderungen an ein Datenschutz-Management

Das neue BDSG wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Betriebsvereinbarungen sind anzupassen, auch an die Regeln der EU-Datenschutzverordnung. Einen „Übergangszeitraum“ für BVs gibt es nicht. Gerade die freiwillige ‚Einwilligung‘ der Betroffenen
bekommt eine neue Bedeutung. Auch hat der BR jetzt leichteren Zugang zu erhobenen Daten. Wir stellen im Seminar die Neuregelungen dar und geben praktische Hinweise, wie der Betriebsrat handeln sollte.

Themen des Seminars sind u.a.:

  • Neuerungen im Gesetz oder „alter Wein in neuen Schläuchen“?
  • Welche Daten sind „erforderlich“ im Beschäftigungsverhältnis?
  • Brauchen wir immer die „Einwilligung“ der Betroffenen oder reichen Regelungen in BVs?
  • Neue Rolle des Datenschutzbeauftragten
  • Was bedeutet Datenschutz-Folgeabschätzung?
  • Datenschutz-Management – technisch und organisatorisch
  • Zugang des BR zu erhobenen Daten
  • Wie müssen EDV-Vereinbarungen künftig gestaltet werden

Referenten: Peter Ansorge (Universität Bremen) und Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

Seminargebühr € 660,00 (2tägig) zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termin:
25.-26.06.2018 zur Anmeldung

Leiharbeit und Werkvertrag

Seit dem 01. April 2017 ist das Gesetz gegen Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft. Leiharbeit wird zeitlich begrenzt, gleiche Bezahlung ist nach neun Monaten sicher zu stellen. ScheinWerkverträge sollen verhindert werden durch Abgrenzung zur Arbeitnehmertätigkeit. Neue Informationsrechte des BR runden das Gesetz ab. Wir geben  Praxistipps, wie die Betriebsräte in Zukunft reagieren können.

Zur Leiharbeit:

  • Abgrenzung Leiharbeit – Werkvertrag
  • Leiharbeit Einzelner künftig begrenzt
  • Umsetzung des “Equal pay”-Anspruches
  • Gleichbehandlungsanspruch, was gilt schon nach bisheriger Rechtslage
  • Neue Möglichkeiten nach dem Gesetz
  • Muster-Betriebsvereinbarung zur Umsetzung

Werkverträge und Scheinwerkverträge:

  • Kriterien zur Abgrenzung
  • Sozialrechtliche Sichtweise (Bundesagentur für Arbeit; Was prüft der Zoll)
  • Ansatzpunkte für den BR
  • Beschlussverfahren zur Feststellung von ScheinWerkverträgen

Neue Informationsrechte des BR:

  • Informationsanspruch BR (Vorlage von Verträgen)
  • Information und Beratung bei Personalplanung § 92 BetrV

Referent: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
28.-30.08.2017 zur Anmeldung

Arbeitszeit – Dienstplangestaltung – Dienstreisen

Dienstreisen/Reisezeit/Arbeitszeit/Reisekosten /Umkleidezeiten
Das Thema Arbeitszeitgestaltung ist für Betriebsräte eines der wichtigsten Disziplinen, die zu beherrschen sind, um sowohl Beschäftigungssicherung, als auch die persönlichen Entscheidungsspielräume der Beschäftigten zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang sind die grundlegenden Differenzierungen bei der Flexibilisierung zwischen Gleitzeit und flexibler Arbeitszeit zu erarbeiten. Ferner wird die Rechtsprechung zur Arbeitszeit, insbesondere zum Thema Reisezeit bearbeitet. Wichtiger Bestandteil des Seminares ist, wie der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitszeit effektiv ausüben kann, um somit die Interessen der Beschäftigten zu sichern. Es werden Muster-Regelungen und Muster-Betriebsvereinbarungen vorgestellt.

Referent: Fachanwalt für Arbeitsrecht Ignatz Heggemann

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
13.-15.02.2017
20.-22.03.2017 zur Anmeldung

Arbeitszeit und Schichtplangestaltung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Schichtsysteme belasten die Kolleginnen und Kollegen, im schlimmsten Falle machen sie die Menschen krank.
Aber unser Schichtsystem gibt es schon seit Jahren, da kann mal wohl nichts machen?
Außerdem gibt es Im Krankenhaus doch so viele Notwendigkeiten beim Dienst zum Wohle der Patienten. Müssen die Beschäftigten dahinter stets zurück stecken?

Die Überlastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird von den Arbeitgebern hingenommen oder sogar sehenden Auges forciert.
Betriebsräte haben beim Gestalten gesundheitsfördernder Schichtsysteme starke und sehr durchsetzungsfähige Mitbestimmungsrechte. Sie müssen nur unbedingt genutzt werden Dafür benötigen Betriebsräte die entsprechenden Kenntnisse und Handlungshilfen. In diesem Seminar werden den Betriebsräten sowohl rechtliche als auch gestalterische Elemente zur Arbeitszeit und Schichtplangestaltung an die Hand gegeben. Sie werden lernen, dem Arbeitgeber gegenüber zu argumentieren, um für die Belegschaft eine Arbeitszeitregelung zu treffen, die ihre privaten, beruflichen und gesundheitlichen Interessen berücksichtigt. Auf keinen Fall zu kurz kommen wird die Schulung der taktischen Herangehensweise, um zu den benötigten Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zu gelangen.

Themen:

  • Rechtliche und ggf. tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit
  • Flexible Arbeitszeitsysteme ohne Überlastung
  • Planbarkeit und Vorhersehbarkeit im Interesse der Beschäftigten
  • Mitbestimmung des Betriebsrates zur Durchsetzung der benötigen Betriebsvereinbarung
  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Holen aus dem Frei
  • Voll- und Teilzeitbeschäftigte
  • Ausfall- und Fehlzeiten
  • Mehr- und Minderarbeit
  • Pausen
  • Konfliktlösung

In diesem Seminar lernen Betriebsräte neben den rechtlichen und gestalterischen Fakten auch die Herangehensweise für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Das Seminar wird durchgeführt von Ronald Billepp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Petra Kolberg, Dipl. Wirtschafts- und Arbeitsjuristin, exam. Krankenschwester, jahrelange Betriebsrätin. Sie ist freiberufliche Referentin und Beraterin für Betriebsräte speziell im Gesundheitswesen.

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
13.-15.02.2017 zur Anmeldung
20.-22.03.2017 zur Anmeldung

Auffrischung Betriebsverfassungsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsverfassung und praktische Umsetzung

Das Arbeitsrecht ist in ständiger Bewegung. Jährlich kommen allein rund 12.000 Urteile der Arbeitsgerichte hinzu. Die meisten Fragen werden durch Richter geklärt, weil die Gesetze oft nur oberflächliche Regeln enthalten.
Für Betriebsräte ist es schwer, hier den Überblick zu behalten und auf dem neuesten Stand zu sein. Im Seminar behandeln wir die aktuellen Entscheidungen zum BetrVG und geben Tipps für die praktische Umsetzung, einschließlich der Verhandlungsschritte. Das Seminar richtet sich auch an langjährige BR-Mitglieder deren Grund-Schulung schon länger zurückliegt.

Themen sind u.a.

  • Neues zur Mitbestimmung der Betriebsordnung (Sauberkeit, Handy-Verbot, Internet-Nutzung)
  • Arbeitszeitkonten – Umgang mit Minusstunden, Arbeitszeitsouveränität, Vertrauensarbeitszeit
  • Anordnung oder Duldung von Überstunden – was ist mitbestimmungspflichtig?
  • Gesundheitsschutz im Betrieb – konkreter Rahmen für die Arbeitsschutzorganisation
  • Sind regelmäßige Eignungsuntersuchungen noch zulässig?
  • Entwicklung des Datenschutz bei Cloud-Lösungen
  • Leistungsentgelte, Prämien, Zulagen – Mitbestimmung auch bei “Freiwilligkeit”
  • Bonusregelungen, Zielvereinbarungen mitbestimmen – wie geht das?

Im Seminar werden Muster-Betriebsvereinbarungen diskutiert, um einen praktischen Handlungsrahmen aufzuzeigen.

Referent: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
03.-05.04.2017 zur Anmeldung

“Beschäftigung sichern” – praktische Ansätze nach § 92a BetrVG und zur Personalplanung

In diesem Seminar werden inhaltlich die Möglichkeiten des Betriebsrates aufgezeigt, wie er das Ziel der Beschäftigungssicherung bzw. -förderung erreichen kann. Hierbei werden sowohl betriebsverfassungsrechtliche Aspekte, insbesondere die Regelungen zur Personalplanung, als auch betriebswirtschaftliche Aspekte intensiv bearbeitet. Anhand von praktischen Beispielen wird das Thema erläutert und es werden für jeden Teilnehmer konkrete Ansätze und Vorstellungen entwickelt, wie dieses Thema im Betrieb vorangetrieben werden kann.

Als Referent wird neben Herrn Rechtsanwalt Ignatz Heggemann auch zeitweise ein Betriebswirt das Seminar begleiten.

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
03.-05.04.2017 zur Anmeldung
08.-10.05.2017 zur Anmeldung

AÜG 4.0 – Werkvertrag und Leiharbeit – Umgang mit dem neuen Gesetz

Dieses Seminar führt in die Neuerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und der ergänzenden Gesetze ein. Wesentlicher Fokus liegt auf der Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrates sowie deren taktischen Umsetzungsvarianten. Für alle Betriebsräte aus Branchen, in denen viele Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, wird dieses Seminar zumindest für den Personalausschuss wichtige Updates und praktische Handlungsanleitungen liefern. Dies nicht zuletzt dank des umfangreichen Handouts und den Ableitungen für die betriebliche Praxis.

Themen:

  • Abgrenzung Leiharbeit – Werkvertrag
  • Leiharbeit Einzelner künftig begrenzt
  • Umsetzung des “Equal pay”-Anspruches
  • Wie reagiert der BR auf Anhörungen?
  • Neue Möglichkeiten nach dem Gesetz
  • Informationsanspruch BR (Vorlagen von Verträgen)
  • Information bei Personalplanung, § 92 BetrVG

Referent: Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
20.-22.02.2017 zur Anmeldung
08.-10.05.2017 zur Anmeldung

Datenschutz – Umgang mit den neuen Regeln

Schutz personenbezogener Daten (BDSG, Cloud, EU-Datenschutz)
Betriebsräte haben sich in der Vergangenheit bei EDV-Vereinbarungen auf den Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie die Einschränkung von Zugriffsberechtigungen konzentriert.
Ob dies in Zeiten cloud-basierter Systeme ausreicht, muss diskutiert werden.
Auch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung bietet hier neue Ansätze der Mitbestimmung.

Themen des Seminars sind u.a.:

  • Neue Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten
  • Mitarbeiterdaten in der Cloud – was ist zu beachten
  • Welche Updates gibt es in Zukunft noch – wer überwacht diese?
  • Datenverarbeitung im Ausland – hilft das Privacy Shield-Abkommen
  • Einführung einer Datenschutz-Organisation in jedem Unternehmen
  • Neue Rolle des Datenschutzbeauftragten
  • Was bedeutet Datenschutz-Folgeabschätzung?

Im Seminar werden die praktischen Fragen erörtert und Wege aufgezeigt, wie der Betriebsrat künftig noch mehr Fragen stellen und Vereinbarungen fordern sollten.

Referenten: Peter Ansorge (Universität Bremen) und Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

Seminargebühr € 990,00 (3tägig) bzw. € 660,00 (2tägig) zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
10.-12.05.2017 zur Anmeldung
05.-06.09.2017 zur Anmeldung

Ganzheitlicher Gesundheitsschutz

Gefährdungsbeurteilung umsetzen – Psychischen Belastungen entgegnen
Der Stress am Arbeitsplatz wird immer dramatischer. Die Burnout-Erkrankungen nehmen deutlich zu. Immer weniger Hände für immer mehr Arbeit.

Gefährdungsbeurteilungen sind ein wirksames Instrument für Betriebsräte um psychische und körperliche Belastungen der Arbeitnehmer im Betrieb zu erfassen. Durch Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen können die Betriebsräte im Rahmen ihrer Mitbestimmung Methoden und Maßnahmen entwickeln um Gesundheitsgefährdungen abzustellen. Das Seminar richtet sich sowohl an Betriebsräte, in deren Betriebe Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen bestehen, als auch an Betriebsräte in deren Betriebe noch keine Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen bestehen. Es werden praktische Handlungsvarianten vermittelt, über welche Wege erfolgreich Maßnahmen zur Beseitigung der Belastungen durchgeführt werden können. Der Schwerpunkt des Seminars ist die Erarbeitung oder Überarbeitung von Betriebsvereinbarungen, die der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Derartige Betriebsvereinbarungen müssen in der Lage sein, wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen abzuleiten und mitbestimmungsrechtlich – gegebenenfalls über eine Einigungsstelle – durchzusetzen.

Im Detail ein kurzer Überblick:

  • rechtliche Grundlagen für die Mitwirkung/Mitbestimmung des Betriebsrates
  • aktuelle Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichtes Hamburg und des Bundesarbeitsgerichtes
  • empirische Grundlagen wie Krankheitsstände, Kosten von psychischen und körperlichen Erkrankungen für die Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Erfahrungsaustausch der Seminarteilnehmer
  • Anforderungen an eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach der DGUV
  • Anforderungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen nach DIN 10075
  • Anforderungen der europäischen Gesetzgebung (Rahmenrichtlinie 89/391)
  • Erarbeitung/Überarbeitung einer/mehrerer Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Konzeptionelle und strategische Handlungsschritte für die praktische Umsetzung

Das Seminar wird durchgeführt von Bernd Haupthoff, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der eine Vielzahl von Verhandlungen und Einigungsstellen als Besitzer auf Seiten der Betriebsräte begleitet hat.

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
03.-05.04.2017 zur Anmeldung
18.-20.09.2017 zur Anmeldung

Entgeltgestaltung und Verteilungsgerechtigkeit

Zielvereinbarungen, Leistungsentgelte und Mitbestimmung
In diesem Seminar werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Ziffer 10 und 11 BetrVG intensiv beleuchtet, so dass dem Regelungsziel, der sog. Verteilungsgerechtigkeit, auch in der betrieblichen Praxis entsprochen werden kann. Es wird differenziert zwischen Verteilungsmodellen bezgl. des Grundentgeltes und dem des Leistungsentgeltes wie z.B. Zielvereinbarungen. Mittels praktischer Beispiele wird die Thematik erläutert und es werden Handlungsanleitungen für die Teilnehmer erarbeitet.

Referent: Fachanwalt für Arbeitsrecht Ignatz Heggemann

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
12.-14.06.2017 zur Anmeldung