Seit dem 01. April 2017 ist das Gesetz gegen Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft. Leiharbeit wird zeitlich begrenzt, gleiche Bezahlung ist nach neun Monaten sicher zu stellen. ScheinWerkverträge sollen verhindert werden durch Abgrenzung zur Arbeitnehmertätigkeit. Neue Informationsrechte des BR runden das Gesetz ab. Wir geben Praxistipps, wie die Betriebsräte in Zukunft reagieren können.
Zur Leiharbeit:
- Abgrenzung Leiharbeit – Werkvertrag
- Leiharbeit Einzelner künftig begrenzt
- Umsetzung des “Equal pay”-Anspruches
- Gleichbehandlungsanspruch, was gilt schon nach bisheriger Rechtslage
- Neue Möglichkeiten nach dem Gesetz
- Muster-Betriebsvereinbarung zur Umsetzung
Werkverträge und Scheinwerkverträge:
- Kriterien zur Abgrenzung
- Sozialrechtliche Sichtweise (Bundesagentur für Arbeit; Was prüft der Zoll)
- Ansatzpunkte für den BR
- Beschlussverfahren zur Feststellung von ScheinWerkverträgen
Neue Informationsrechte des BR:
- Informationsanspruch BR (Vorlage von Verträgen)
- Information und Beratung bei Personalplanung § 92 BetrV
Referent: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg
Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel
Seminarbeschreibung als PDF herunterladen
Termine:
28.-30.08.2017 zur Anmeldung