Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Allerdings tun sich die Arbeitsgerichte schwer, Mobbingfälle anzuerkennen. Teilweise gibt es aber auch empfindliche Schadenersatzzahlungen, die Unternehmen leisten mussten. Für Betriebsräte ist entscheidend, welche “Rolle” sie in diesen betrieblichen Konflikten einnehmen (sollen).
Gerade das “Umschlagen” in Krankheit, Depression oder burn out sollte verhindert werden.
In diesem Seminar wird anhand eines “Impulsstern – Belastungen und Ressourcen” aufgezeigt, welche ersten Schritte – für die Gesamtbelegschaft – sinnvoll sind, kritische Fälle rechtzeitig zu erkennen.
Themen des Seminars sind u.a.:
- Was ist eigentlich Mobbing, welche Darstellung verlangen die Gerichte
- Schadenersatz und Schmerzensgeld – praktische Fälle aus der Rechtsprechung
- Gegenstrategien entwickeln – alle Mitarbeiter einbinden
- Beschwerderecht nach § 85 BetrVG nutzen
- Verbindung und Verhältnis zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Welche Maßnahmen sind bei Rückkehr an den Arbeitsplatz notwendig
Referent: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel
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Termine:
11.-13.09.2017 zur Anmeldung