GBR/KBR – Rechte und Zuständigkeit Abgrenzung zum BR

Es gibt zwar keinen “Überbetriebsrat”, aber in der praktischen Arbeit stellt sich immer wieder die Fragen nach der richtigen Zuständigkeit. Die Rechtsprechung ist eindeutig: der örtliche BR hat Vorrang. Aber in der Praxis unternehmensweiter Regelungen sieht es häufig anders aus. Wir zeigen anhand praktischer Beispiele, welche Abgrenzung der Aufgaben notwendig und sinnvoll sein kann oder in welchen Fällen der örtliche BR zuständig ist.

  • Abgrenzung der Aufgaben nach BetrVG
  • Was heißt “originäre” Zuständigkeit von GBR oder KBR
  • Welche Angelegenheiten können nicht “vor Ort” geregelt werden?
  • Wie muss ein GBR/KBR wirksam beauftragt werden
  • Kann eine Delegation erfolgen?
  • Gibt es ‘Rechtsmittel’ gegen Entscheidungen “von oben”?

Referent: Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

Termin:
24.-26.04.2017 zur Anmeldung