Grundlagenwissen im Arbeitsrecht ist für jedes Betriebsratsmitglied wichtig. Häufig ergeben sich Fragen nicht nur aus der Belegschaft; auch in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber müssen die für die Beschäftigten geltenden Ansprüche beachtet werden.
Wir vermitteln das Arbeitsrecht verständlich und praxisnah mit zahlreichen Beispielen, auch aus unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Inhalte:
- Was darf gefragt, was muss gesagt werden? Fragerecht und Offenbarungspflichten im Vorstellungsgespräch
- Mitbestimmung des Betriebsrats schon bei Einstellungen – Vorlage der Bewerberunterlagen, Beteiligung an Assessment Centern
- Datenschutz im Unternehmen – Welche Zustimmungen müssen Bewerber/Beschäftigte geben
- Abmahnung oder Ermahnung – wann kommen diese zum Einsatz, Welche Rechtswirkung haben Abmahnungen, Löschungsfristen
- Kündigungen – fristlos, fristgerecht, außerordentlich und hilfsweise, Änderungskündigungen
- Kündigungsschutz – ab wann? Vor welchen Kündigungen bin ich geschützt? Wie urteilen die Arbeitsgerichte? Sind Abfindungen selbstverständlich?
- Aufhebungsverträge – Welche Angebote macht der Arbeitgeber?
- Wie wirkt sich eine Abfindung steuerlich aus? Muss ich mit einer
Sperrfrist bei der Arbeitsagentur rechnen? - Zeugnisfragen – Fallstricke und Positivformulierungen
Referenten: Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Gaidies Heggemann & Partner
Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zzgl. Tagespauschale Hotel
Für auswärtige Teilnehmer ist ein Zimmerkontingent nebenan im Motel One verfügbar
Seminarbeschreibung und -Anmeldung als PDF
03.-05.12.2018 zur Anmeldung