Arbeitsrecht

Richtige Anträge und Formulierungen

Urlaub/Teilzeit/Befristung/Elternzeit/Pflegezeit/Sabbatical
Was für Möglichkeiten gibt es, um eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen oder einfach mehr Zeit für die Familie und das Privatleben zu erreichen? Wann habe ich einen Anspruch darauf? Bei diesem Seminar gewinnen Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten zu den genannten Themen, der sich an der Praxis orientiert.

  1. Teilzeit – und Befristung
  1. TzBfG
    Teilzeit- und Befristungsgesetz, in Kraft seit 01.01.2001, zuletzt geändert 2011
  2. Zweck des Gesetzes
  3. Befristung – atypische Beschäftigung?
    1. Wann ist eine Befristung zulässig?
    2. Wer hat Anspruch auf Teilzeitarbeit?
    3. Ablehnungsgründe des Arbeitsgebers
    4. Gleichbehandlungsgebot
  4. Teilzeit
    1. Wann und wie kann ich meine Arbeitszeit reduzieren?
    2. Ablehnungsgründe des Arbeitgebers
    3. Handlungsmöglichkeiten des AN und des BR
  5. Überwachen und Mitbestimmen
  6. Sicher formulieren
    1. Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit
    2. Klage auf Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit
    3. Klage auf Feststellung der reduzierten Arbeitszeit
  1. Elternzeit
  1. BEEG
    Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, seit 1.1.2007 in Kraft, zuvor BErzGG
  2. Anspruch auf Elternzeit: Wer? Wie? Wann? Wie lange?
  1. Teilzeitanspruch während der Elternzeit
  1. Wer hat Anspruch?
  2. Wie und wann beantrage ich das?
  3. Voraussetzungen
  4. Kann der Arbeitgeber ablehnen? Was dann?
  1. Sicher formulieren:
    1. Antrag auf Elternzeit
    2. Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit
    3. Einstweilige Verfügung auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
  1. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • § 80 Abs. 1 Nr. 2 b BetrVG
    Förderung der Vereinbarung von Familie und Erwerbstätigkeit
  • § 92 Abs. 3 BetrVG
    Personalplanung
  • § 92 a BetrVG
    Beschäftigungssicherung: Vorschlags- und Beratungsrecht
  • §§ 90 Nr. 3, 111 Nr. 4+5, 106 Abs. 3 Nr. 4, 5, 9, 10 BetrVG
    Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach
  • § 93 BetrVG iVm. § 7 Abs. 1 TzBfG Stellenausschreibung
  • §§ 80 Abs. 1, 75 BetrVG
    Überwachungsrecht hinsichtlich Diskriminierung
  • § 85 BetrVG
  • § 87 Abs. 1 Nr.2, 5 BetrVG
  • § 99 BetrVG: Umwandlung in Vollarbeitsverhältnis, Einstellung einer Ersatzkraft, nachträgliche Vereinbarung Teilzeit während Elternzeit
  • § 95 Abs. 3 BetrVG Versetzung nach Rückkehr aus Elternzeit
  • Betriebsratsamt und Elternzeit
  1. Pflegezeit
  1. Kurzzeitpflege und Langzeitpflege
  2. Freistellung
  3. Voraussetzungen und Formalien
  4. Sonderkündigungsschutz
  5. Beteiligungsrechte des Betriebsrats?
  1. Sabbatical
  1. Möglichkeiten und Modelle
  2. Vertragliche Regelungen
  3. Gestaltung der Rückkehr
  4. Mitbestimmung des Betriebsrats?
  1. Urlaub
  1. Urlaubsanspruch – wie hoch ist der Anspruch im Jahr?
  2. Wann entsteht er, wann ist er zu nehmen, wann verfällt der Urlaubsanspruch?
  3. Ablehnung oder Widerruf durch den Arbeitgeber – geht das?
  4. Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Ziff. 5 BetrVG
    Urlaubsplanung und Urlaubsgrundsätze

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
04.-06.09.2017 zur Anmeldung
23.-25.10.2017 zur Anmeldung

Aktuelle Rechtsprechung Arbeits-/Landesarbeitsgericht Hamburg mit Richter Dr. Horn

Im Seminar werden konkrete Fälle aus der Hamburger Rechtsprechung zum BetrVG behandelt, u.a.

  • Mitbestimmung bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung
  • Mitbestimmung bei Vorlage von Zielvereinbarungen
  • Ausschluss von Sozialplanabfindungen und Klagverzichtsprämie
  • Betriebsratstätigkeit – Arbeitsbefreiung – Lohnausfallprinzip
  • Festlegung von Ausgleichszeiträumen bei der Arbeitszeit
  • Einsatz externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebseinschränkung und –spaltung nach § 111 BetrVG
  • “vorübergehende” Arbeitsnehmerüberlassung nach § 1 AÜG
  • Anfechtung einer Betriebsratswahl

Dr. Horn ist ein versierter Arbeitsrichter, der auch in zahlreichen Einigungsstellen tätig war.

Moderation: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen

Seminargebühr € 330,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
16.02.2017 zur Anmeldung

Arbeitsrecht – was 2017 wichtig wird

Neues Gesetz zur Leiharbeit, neue EU-DatenschutzVerordnung,    Änderungen im Recht der Betriebsrenten, Neue Tendenzen in der Rechtsprechnung zum BetrVG
In diesem Seminar werden die gesetzlichen Neuerung zur Leiharbeit und Werkverträgen dargestellt. Überlassungsdauer, gleiche Bezahlung, Information des Betriebsrates. Wir geben Praxistipps, wie die Betriebsräte in Zukunft reagieren können.
Im Betriebsrentengesetz gibt es ab definitiv schon ab 01.01.2018 wichtige Neuerungen.

Themen:

Zur Leiharbeit

  • Abgrenzung Leiharbeit – Werkvertrag
  • Leiharbeit Einzelner künftig begrenzt
  • Umsetzung des “Equal pay”-Anspruches
  • Neue Möglichkeiten nach dem Gesetz
  • Informationsanspruch BR (Vorlagen von Verträgen)
  • Information bei Personalplanung § 92 BetrVG

Zum EU-Datenschutz

  • Neue Grundlage für alle EU-Staaten
  • Recht auf “Vergessenwerden”
  • neu: Datenschutz-Folgeabschätzung
  • weiterhin: betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Zum Betriebsrentengesetz

  • Absenkung der Unverfallbarkeitsfristen
  • Benachteiligungsverbot für Ausgeschiedene
  • Neue Anpassungsregeln bei Pensionskassen und Lebensversicherungen
  • Verbesserte Auskunftspflichten (Erwerb, Stand bei Beendigung, Weiterentwicklung)
  • Einführung einer tariflichen Beitragszusage

Neue Tendenzen im BetrVG

  • Neues zur Mitbestimmung der Betriebsordnung (Sauberkeit, Handy-Verbot, Internet-Nutzung)
  • Gesundheitsschutz im Betrieb – konkreter Rahmen für die Arbeitsschutzorganisation
  • Sind regelmäßige Eignungsuntersuchungen noch zulässig?
  • Leistungsentgelte, Prämien, Zulagen – Mitbestimmung auch bei “Freiwilligkeit”
  • Schutz der Rückkehrer nach Elternzeit

Referenten: Ignatz Heggemann, Wolfgang Steen, Fachanwälte für Arbeitsrecht

Seminargebühr € 660,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
23.-24.01.2017 ausgebucht
23.-24.02.2017 zur Anmeldung