Neues Gesetz zur Leiharbeit, neue EU-DatenschutzVerordnung, Änderungen im Recht der Betriebsrenten, Neue Tendenzen in der Rechtsprechnung zum BetrVG
In diesem Seminar werden die gesetzlichen Neuerung zur Leiharbeit und Werkverträgen dargestellt. Überlassungsdauer, gleiche Bezahlung, Information des Betriebsrates. Wir geben Praxistipps, wie die Betriebsräte in Zukunft reagieren können.
Im Betriebsrentengesetz gibt es ab definitiv schon ab 01.01.2018 wichtige Neuerungen.
Themen:
Zur Leiharbeit
- Abgrenzung Leiharbeit – Werkvertrag
- Leiharbeit Einzelner künftig begrenzt
- Umsetzung des “Equal pay”-Anspruches
- Neue Möglichkeiten nach dem Gesetz
- Informationsanspruch BR (Vorlagen von Verträgen)
- Information bei Personalplanung § 92 BetrVG
Zum EU-Datenschutz
- Neue Grundlage für alle EU-Staaten
- Recht auf “Vergessenwerden”
- neu: Datenschutz-Folgeabschätzung
- weiterhin: betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Zum Betriebsrentengesetz
- Absenkung der Unverfallbarkeitsfristen
- Benachteiligungsverbot für Ausgeschiedene
- Neue Anpassungsregeln bei Pensionskassen und Lebensversicherungen
- Verbesserte Auskunftspflichten (Erwerb, Stand bei Beendigung, Weiterentwicklung)
- Einführung einer tariflichen Beitragszusage
Neue Tendenzen im BetrVG
- Neues zur Mitbestimmung der Betriebsordnung (Sauberkeit, Handy-Verbot, Internet-Nutzung)
- Gesundheitsschutz im Betrieb – konkreter Rahmen für die Arbeitsschutzorganisation
- Sind regelmäßige Eignungsuntersuchungen noch zulässig?
- Leistungsentgelte, Prämien, Zulagen – Mitbestimmung auch bei “Freiwilligkeit”
- Schutz der Rückkehrer nach Elternzeit
Referenten: Ignatz Heggemann, Wolfgang Steen, Fachanwälte für Arbeitsrecht
Seminargebühr € 660,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel
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Termine:
23.-24.01.2017 ausgebucht
23.-24.02.2017 zur Anmeldung