Seit dem 01. April 2017 ist das Gesetz gegen Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft. Leiharbeit wird zeitlich begrenzt, gleiche Bezahlung ist nach neun Monaten sicher zu stellen. Schein-Werkverträge sollen verhindert werden durch Abgrenzung zur Arbeitnehmertätigkeit. Neue Informationsrechte des BR runden das Gesetz ab. Wir geben Praxistipps, wie die Betriebsräte in Zukunft reagieren können.
Zur Leiharbeit:
- Abgrenzung Leiharbeit – Werkvertrag
- Leiharbeit Einzelner künftig begrenzt
- Umsetzung des “Equal pay”-Anspruches
- Gleichbehandlungsanspruch, was gilt schon nach bisheriger Rechtslage
- Neue Möglichkeiten nach dem Gesetz
- Muster-Betriebsvereinbarung zur Umsetzung
Referent: Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg
Werkverträge und Scheinwerkverträge
- Kriterien zur Abgrenzung
- Sozialrechtliche Sichtweise (Bundesagentur für Arbeit; Was prüft der Zoll?)
- Ansatzpunkte für den BR
- Beschlussverfahren zur Feststellung von ScheinWerkverträgen
Neue Informationsrechte des BR
- Informationsanspruch BR (Vorlage von Verträgen)
- Information und Beratung bei Personalplanung § 92 BetrVG
Seminargebühr € 660,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel
Für auswärtige Teilnehmer ist ein Zimmerkontingent nebenan im Motel One verfügbar
Seminarbeschreibung und -Anmeldung als PDF
10.-11.09.2018 zur Anmeldung