Fachseminare

Sozialleistungen des AG sichern (Zuschüsse, Betriebsrente etc.)

Sozialleistungen des AG sichern (Zuschüsse, Betriebsrente etc.)
Mitbestimmung bei “freiwilligen” Leistungen

Leistungen des Arbeitgebers sind in der Regel nicht (mehr) “freiwillig”. Den sog. Freiwilligkeitsvorbehalt erkennt das Bundesarbeitsgericht nur noch in wenigen Fällen an. Auch ein “Widerruf” von Leistungen scheitert meist an unklaren Vertragsklauseln.
Wir werden in diesem Seminar einen vollständigen Überblick über AG-Leistungen geben und gleichzeitig darstellen, in welchen Fällen die Rechtsprechung Änderungsanliegen des Arbeitgebers nicht gefolgt ist. Ein wesentlicher Bestandteil wird dabei das Thema der Betriebsrenten sein für die besondere Regeln gelten.

Themen:

  • Überblick Sozialleistungen (Essengeld, Fahrgeldzuschuss, Geburtsbeihilfen etc.)
  • Wegfall der “Freiwilligkeit”
  • Prüfung von Vertragsklauseln
  • Grenzen der Kürzung und Anpassung von Leistungen
  • Das sog. “kollektive Günstigkeitsprinzip”
  • Sonderfall: Betriebsrenten
  • Abschluss von Vereinbarungen (oder besser nicht?)
  • Muster-Betriebsvereinbarungen

Referent: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Spezialist für Betriebsrenten

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
21.-23.06.2017 zur Anmeldung

Konkrete Konzepte für das BEM und Erfahrungen

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Chancen oder Risiko für Arbeitnehmer

Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber erkrankten Mitarbeitern gehört das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX. “Die Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Menschen in Betrieben mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen unter Nutzung der gegebenen und herstellbaren spezifischen Potenziale” sind die Zielsetzungen des BEM. Bei einer Erkrankung länger als sechs Wochen soll geprüft werden, ob die Umstände am Arbeitsplatz Einfluss hierauf haben und gegebenenfalls verbessert werden können. Es soll also auf die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten des betroffenen Arbeitnehmers und seines Betriebes geschaut werden. Der Gesetzgeber gibt daher keine konkreten Abläufe für die Umsetzung vor. Diese wollen wir beispielhaft anhand von Erfahrungen anderer Betriebsräte darstellen.

Themen:

  • Grundlagen des BEM – Zustimmung des Arbeitnehmers
  • Anspruch auf Prävention statt “Fehlzeitengespräche”
  • Gemeinsames BEM-Team mit Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
  • Einzelfallmanagement und Zustimmungserfordernis
  • Verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess (BAG Urteil vom 10.12.2009)
  • Einfache Dokumentation (nicht Bestandteil der Personalakte)
  • Auswirkungen bei möglichen krankheitsbedingten Kündigungen
  • Darlegungs- und Beweislastverteilung im Kündigungsprozess
  • Praktische Beispiele für leidensgerechte Weiterbeschäftigung
  • Aktives Vorgehen des Betriebsrates
  • Muster-Betriebsvereinbarung mit zahlreichen Varianten

Referent: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht plus ein Betriebsarzt

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
03.-05.07.2017 zur Anmeldung

“Älter werden im Betrieb” Jung und alt im Betrieb gerecht werden

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist der Anteil der älteren Beschäftigten wesentlich höher, als der der jüngeren. Dieses stellt eine Herausforderung bezüglich der Personalplanung dar. Ferner stellt sich die Frage, wie ältere Beschäftigte aufgrund der Leistungsbedingungen so eingesetzt werden, dass sie das Renteneintrittsalter ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen erreichen können. Es werden anhand von Beispielen Möglichkeiten eröffnet, wie Betriebsräte auf diese Herausforderung reagieren und betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten entwickeln können.

Referent: Fachanwalt für Arbeitsrecht Ignatz Heggemann

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

Termine:
10.-12.07.2017 zur Anmeldung

Mobbing und burn out – Gegenstrategien des BR

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Allerdings tun sich die Arbeitsgerichte schwer, Mobbingfälle anzuerkennen. Teilweise gibt es aber auch empfindliche Schadenersatzzahlungen, die Unternehmen leisten mussten. Für Betriebsräte ist entscheidend, welche “Rolle” sie in diesen betrieblichen Konflikten einnehmen (sollen).
Gerade das “Umschlagen” in Krankheit, Depression oder burn out sollte verhindert werden.
In diesem Seminar wird anhand eines “Impulsstern – Belastungen und Ressourcen” aufgezeigt, welche ersten Schritte – für die Gesamtbelegschaft – sinnvoll sind, kritische Fälle rechtzeitig zu erkennen.

Themen des Seminars sind u.a.:

  • Was ist eigentlich Mobbing, welche Darstellung verlangen die Gerichte
  • Schadenersatz und Schmerzensgeld – praktische Fälle aus der Rechtsprechung
  • Gegenstrategien entwickeln – alle Mitarbeiter einbinden
  • Beschwerderecht nach § 85 BetrVG nutzen
  • Verbindung und Verhältnis zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Welche Maßnahmen sind bei Rückkehr an den Arbeitsplatz notwendig

Referent: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
11.-13.09.2017 zur Anmeldung

Changemanagement – Einfluss nehmen und Mitarbeiterinteressen schützen

Strukturelle und personelle Veränderungen laufen in Betrieben heute immer schneller ab. Dies gilt für Umstrukturierungen gleichwohl wie für die Einführung neuer Arbeitsabläufe. Betriebsräte, die sich mit Changemanagement auskennen sind hier klar im Vorteil und müssen den Veränderungen nicht hinterherlaufen, sondern können aktiv mitgestalten. In diesem Seminar erfahren sie als Betriebsräte, worauf es ankommt und was wirklich wichtig ist.

Lernen sie Strategien, Mitarbeiterinteressen zu schützen, Einfluss zu nehmen und Strategien des Changemanagements in ihrem Betrieb umzusetzen. Seien Sie dabei, den Prozess positiv zu gestalten.

Themen sind unter anderem:

  • Was ist Changemanagement und was ist die Rolle des Betriebsrats?
  • Aktives Vorgehen des Betriebsrates, Entwicklung von Konzepten und Handlungsmöglichkeiten
  • Informations- und Mitbestimmungsrechte nutzen
  • taktisch klug verhandeln mit dem Arbeitgeber
  • Einbeziehung der Belegschaft und Abbau von Ängsten
  • Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats

Nach dem Seminar wissen Sie, was Changemanagement bewirken kann und können ihre Beteiligungsrechte zum Wohle der Belegschaft erfolgreich einsetzen.

Das Seminar wird durchgeführt von Carsten Lienau, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
06.-08.03.2017 zur Anmeldung

Betriebsänderungen aktiv mitgestalten anhand von Fallbeispielen

Betriebsänderungen erfordern die Mitarbeit des gesamten Gremiums. Personalabbau und Veränderung des betrieblichen Ablaufs führen in der Belegschaft zu großen Befürchtungen. Die Aufgabe des Betriebsrats ist es, soziale und wirtschaftliche Härten zu mildern oder abzufedern.

In diesem Seminar lernen Sie, wie ein Interessenausgleich gestaltet werden kann und welche Gestaltungsmöglichkeiten sie für einen Sozialplan haben. Erarbeitet werden Mustervorlagen für Interessenausgleich und Sozialplan.

Folgende Themen sind unter anderem:

  • Was sind die die Voraussetzungen einer Betriebsänderung?
  • Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Betriebsänderungen?
  • Möglichkeiten des Interessenausgleichs und Verhandlungsspielräume?
  • Regelungen des Sozialplans, Abfindungen und Entschädigungen berechnen
  • Einigungsstelle – Drohgebärde oder Lösungsansatz?
  • Transfersozialplan – wann und wo ist er sinnvoll?
  • Verhandlungstipps

Nach dem Seminar wissen sie nicht nur, wann eine Betriebsänderung vorliegt, sondern welche Lösungsansätze sie mit einem auf das Unternehmen und die Belegschaft passenden Interessenausgleich und Sozialplan pro aktiv gestalten können.

Das Seminar wird durchgeführt von Carsten Lienau, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der bereits eine Vielzahl von Interessenausgleichen und Sozialplänen bei Betriebsänderungen auf Seiten des Betriebsrats mitgestaltet hat.

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
15.-17.05.2017 zur Anmeldung

Leiharbeit: Stammpersonal halten und Leiharbeiter schützen – wie geht das?

Arbeitgeber greifen gerne auf Leiharbeit zurück um flexibel zu bleiben. Als Betriebsrat steht der Schutz des Stammpersonals im Vordergrund. Es gibt viele Regelungen, die der Betriebsrat kennen sollte, zumal die Gesetzeslage sich 2017 ändert.

In diesem Seminar lernen sie, wie ein Einsatz von Leiharbeit sinnvoll gestaltet werden kann und wie sie ihre Möglichkeiten nutzen können.

Seminarinhalte sind:

  • Die wichtigsten Regelungen des AÜG
  • aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage
  • Einsatz auf Dauerarbeitsplätzen
  • Sicherung der Stammpersonal durch Betriebsvereinbarungen
  • Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
  • betriebsverfassungsrechtliche Fragen
  • Rechte des Leiharbeitnehmers

Nach Besuch des Seminars sind sie auf dem aktuellsten Stand zum Thema Leiharbeit in Bezug auf Gesetzeslage und Rechtsprechung und können aktiv Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung der Stammbelegschaft und Schutz der Leiharbeitnehmer aufnehmen.

Das Seminar wird durchgeführt von Carsten Lienau, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

Termine:
13.-15.11.2017 zur Anmeldung

Keine Angst vor der Einigungsstelle – Mitbestimmung pro aktiv gestalten.

Betriebsräte wissen: Es gibt eine Vielzahl von mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Betriebsräte wissen aber auch: Mitbestimmungsrechte durchzusetzen kann ermüdend und langwierig sein. Und Unkenntnis des Einigungsstellenverfahrens hemmt manche Betriebsräte vor der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

In diesem Seminar lernen Betriebsräte, wie Mitbestimmungsrechte von der ersten Geltungsmachung bis zum Einigungsstellenverfahren pro aktiv gestaltet werden. Sie erfahren, welche erzwingbaren Mitbestimmungsrechte mit Einigungsstellenverfahren enden können und erfahren, wie ein Einigungsstellenverfahren abläuft und der Betriebsrat sich gewinnbringend vorbereiten kann.

Musterbeschlussvorlagen werden erarbeitet.

Seminarinhalte sind:

  • Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten
  • Errichten einer Einigungsstelle
  • Bestellung der Beisitzer des Vorsitzenden
  • Kosten der Einigungsstelle
  • Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle
  • taktisches Vorgehen des Betriebsrats
  • Spruch der Einigungsstelle
  • Umsetzung im Betrieb

Nach dem Seminar haben sie die Sicherheit abschätzen zu können, wann ein Einigungsstellenverfahren sinnvoll ist und wie sie sich am besten vorbereiten können. Sie sind in der Lage, die Einigungsstelle aktiv zu Durchsetzung ihrer Forderungen bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten zum Wohle der Belegschaft einzusetzen.
Das Seminar wird durchgeführt von Carsten Lienau, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der bereits eine Vielzahl von Einigungsstellen als Beisitzer auf Seiten des Betriebsrats in unterschiedlichsten Angelegenheiten begleitet hat.

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
12.-14.06.2017 zur Anmeldung
11.-13.09.2017 zur Anmeldung

“Betriebsversammlungen beleben”

Das Seminar zeigt neue Wege für die “traditionellen” Veranstaltungen auf.
Vieles ist schon ausprobiert worden: mit dem Chef auf dem Talkshow-Sofa oder die “Auflockerung” durch Einbindung (möglichst) vielen BR-Mitglieder.
Wir wollen in diesem Seminar neue Wege aufzeigen, die verstärkt die Belegschaft in die Versammlung einbezieht. Arbeitsgruppen, Diskussionsforen, “Open space” – Wie funktioniert das und welche Vorbereitungen müssen getroffen werden.

Das Seminar ist sehr praktisch orientiert und es werden verschieden Modell unmittelbar “durchgespielt”.

Referenten: Holger Schnoor (Kommunikationstrainer), Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
27.-29.09.2017 zur Anmeldung

Direktionsrecht und Versetzungen

Nicht nur in den entsprechenden Anhörungen nach § 99 BetrVG wird der Betriebsrat häufig mit Versetzungen konfrontiert. Auch in der täglichen Praxis tauchen regelmäßig Mitarbeiter auf, um sich zu erkundigen, ob übertragene Aufgaben ausgeübt werden müssen. Dieses Seminar zeigt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Versetzungen (und damit häufig einhergehender Umgruppierungen) auf. Es werden in zahlreichen Praxisfällen die Handlungsmöglichkeiten durchgespielt. Der Betriebsrat wird durch dieses Seminar in die Lage versetzt, Anhörungen des Arbeitgebers gezielt und effizient zu behandeln. Auch Anfragen von Arbeitnehmern zum Thema Zuweisung von Aufgaben können im Anschluss verlässlich beantwortet werden. Zahlreiche Praxisbeispiele erlauben die direkte Umsetzung in die betriebliche Praxis.

Themen:

  • Was ist eine “Versetzung”
  • Abgrenzung zum Direktionsrecht
  • “schleichende” Versetzungen durch Aufgabenänderung
  • Reaktion des BR
  • Gibt es nicht einen “Besitzstand”?
  • Was, wenn der Arbeitgeber uns nicht anhört?
  • Möglichkeiten im Beschlussverfahren

Referenten: Carsten Lienau, Olaf Lienau, Fachanwälte für Arbeitsrecht Hamburg

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

Termine:
11.-13.09.2017 zur Anmeldung
23.-25.10.2017 zur Anmeldung