Umstrukturierung, Betriebsänderung, Sozialplan

Betriebsänderungen aktiv mitgestalten anhand von Beispielen

Betriebsänderungen erfordern die Mitarbeit des gesamten
Gremiums. Personalabbau und Veränderung
des betrieblichen Ablaufs führen in der Belegschaft zu
großen Befürchtungen. Die Aufgabe des Betriebsrats
ist es, soziale und wirtschaftliche Härten zu mildern
oder abzufedern.
In diesem Seminar lernen Sie, wie ein Interessenausgleich
gestaltet werden kann und welche Gestaltungsmöglichkeiten
sie für einen Sozialplan haben. Erarbeitet
werden Mustervorlagen für Interessenausgleich
und Sozialplan.

Themen sind unter anderem:

  • Was sind die die Voraussetzungen einer Betriebsänderung?
  • Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Betriebsänderungen?
  • Referenten: Fachanwälte unserer Kanzlei, die bereits eine Vielzahl von Interessenausgleichen und Sozialplänen bei Betriebsänderungen auf Seiten des Betriebsrats mitgestaltet haben
  • Möglichkeiten des Interessenausgleichs und Verhandlungsspielräume?
  • Regelungen des Sozialplans, Abfindungen und Entschädigungen berechnen
  • Einigungsstelle – Drohgebärde oder Lösungsansatz?
  • Transfersozialplan – wann und wo ist er sinnvoll?
  • Verhandlungstipps

Nach dem Seminar wissen sie nicht nur, wann eine Betriebsänderung vorliegt, sondern welche Lösungsansätze sie mit einem auf das Unternehmen und die Belegschaft passenden Interessenausgleich und Sozialplan proaktiv gestalten können.

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

Für auswärtige Teilnehmer ist ein Zimmerkontingent nebenan im Motel One verfügbar

Seminarbeschreibung und -Anmeldung als PDF

12.-14.11.2018 zur Anmeldung

Entgeltgestaltung und Verteilungsgerechtigkeit

05.-07.11.2018 zur Anmeldung

Digitalisierung gestalten – Arbeitsbedingungen erhalten

Das Schlagwort Digitalisierung ist in aller Munde. Leider
wird zu wenig über die konkreten Auswirkungen in der Arbeitswelt gesprochen.
Mit Betriebsräten aus betroffenen Branchen wollen wir die Auswirkungen und die Strategien diskutieren.

Es soll hier nicht allein um „Industrie 4.0“,sondern vielmehr um „Arbeit 4.0“ gehen. Wie wirkt sich die zunehmende Technisierung auf die Unternehmenskultur aus? Schon jetzt greifen Begriffe, wie „digital Mindset“ oder „digital leadership“ um sich. Wenn von „Change Management“ gesprochen wird, landen wir letztendlich doch wieder bei einem Interessenausgleich und Sozialplan oder gibt es neue Wege der Mit-Gestaltung. Wie muss das „Internet der Dinge“ auch beim Datenschutz
berücksichtigt werden.

Referenten: Ignatz Heggemann, Wolfgang Steen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Betriebsräte aus betroffenen Branchen

Themen im Überblick:

  • „Digitalisierung der Arbeitswelt“ – was bedeutet das
    konkret?
  • Typische Handlungsfelder digitaler Transformation
  • Ist „Arbeit 4.0“ eine Arbeit ohne Arbeitnehmer oder werden nur Prozesse vereinfacht?
  • Autonome Entscheidungen durch Logarithmen und Roboter
  • Mit-Gestaltung durch Betriebsräte
  • „Internet der Dinge“ und Datenschutz
  • Wie müsste eine „Mitbestimmung 4.0“ gestaltet sein

Im Seminar werden praktische Ansätze verschiedener Betriebsräte vorgestellt und mit ihnen diskutiert.

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

für auswärtige Teilnehmer ist ein Zimmerkontingent
nebenan im Motel One verfügbar

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15.-17.10.2018 zur Anmeldung

Ganzheitlicher Gesundheitsschutz

Der Stress am Arbeitsplatz wird immer dramatischer. Die Burnout-Erkrankungen nehmen deutlich zu. Immer weniger Hände für immer mehr Arbeit. Gefährdungsbeurteilungen sind ein wirksames Instrument für Betriebsräte um psychische und körperliche Belastungen der Arbeitnehmer im Betrieb zu erfassen. Durch Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen können die Betriebsräte im Rahmen ihrer Mitbestimmung Methoden und Maßnahmen entwickeln um Gesundheitsgefährdungen abzustellen. Das Seminar richtet sich sowohl an Betriebsräte, in deren Betriebe Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen bestehen, als auch an Betriebsräte in deren Betriebe noch keine Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen bestehen. Es werden praktische Handlungsvarianten vermittelt, über welche Wege erfolgreich Maßnahmen zur Beseitigung der Belastungen durchgeführt werden können. Der Schwerpunkt des Seminars ist die Erarbeitung oder Überarbeitung von Betriebsvereinbarungen, die der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Derartige Betriebsvereinbarungen müssen in der Lage sein, wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen abzuleiten und mitbestimmungsrechtlich – gegebenenfalls über eine Einigungsstelle – durchzusetzen.

Referent: Bernd Haupthoff, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der zu diesem Thema eine Vielzahl von Verhandlungen und Einigungsstellen als Besitzer auf Seiten der Betriebsräte begleitet hat.

Themen im Überblick:

  • rechtliche Grundlagen für die Mitwirkung/Mitbestimmung des Betriebsrates
  • empirische Grundlagen wie Krankheitsstände, Kosten von psychischen und körperlichen Erkrankungen für die Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Anforderungen an eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach der DGUV
  • Anforderungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen nach DIN 10075
  • Anforderungen der europäischen Gesetzgebung (Rahmenrichtlinie 89/391)
  • Aktuelle Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichtes Hamburg und des Bundesarbeitsgerichtes
  • Erarbeitung/Überarbeitung einer/mehrerer Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Erfahrungsaustausch der Seminarteilnehmer
  • Konzeptionelle und strategische Handlungsschritte für die praktische Umsetzung

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl.
Tagespauschale Hotel

Für auswärtige Teilnehmer ist ein Zimmerkontingent nebenan im Motel One verfügbar

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24.-26.09.2018 zur Anmeldung

Die lebendige Betriebsversammlung + Öffentlichkeitsarbeit des BR

Das Seminar zeigt neue Wege für die “traditionellen” Veranstaltungen auf. Vieles ist schon ausprobiert worden: mit dem Chef auf dem Talkshow-Sofa oder die ‚Auflockerung‘ durch Einbindung (möglichst) vielen BR-Mitglieder.
Wir wollen in diesem Seminar neue Wege aufzeigen, die verstärkt die Belegschaft in die Versammlung einbezieht. Arbeitsgruppen, Diskussionsforen, “Open space” – Wie funktioniert das und welche Vorbereitungen müssen getroffen werden. Das Seminar ist sehr praktisch orientiert und es werden verschiedene Modelle unmittelbar “durchgespielt”.

Referenten: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg; Ralf Behrens, BR-Coach

Inhalte:

  • Die Betriebsversammlung – von der Pflicht zur Kür
  • Rechtliche Grundlagen – Häufigkeit, Teil-Versammlungen, außerordentliche Betriebsversammlungen
  • Neue Formen der Darstellung und Präsentation – reicht PowerPoint wirklich
  • Einbeziehung der Belegschaft – Arbeitsgruppen, „Open Space“
  • Viele Versuche der „Öffentlichkeitsarbeit“ des BR – was macht Sinn, wie sollten neue Medien sinnvoll genutzt werden?

Seminargebühr € 660,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

Für auswärtige Teilnehmer ist ein Zimmerkontingent nebenan im Motel One verfügbar

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01.-02.10.2018 zur Anmeldung

Leiharbeit und Werkvertrag – die neuen Info-Rechte des BR

Seit dem 01. April 2017 ist das Gesetz gegen Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft. Leiharbeit wird zeitlich begrenzt, gleiche Bezahlung ist nach neun Monaten sicher zu stellen. Schein-Werkverträge sollen verhindert werden durch Abgrenzung zur Arbeitnehmertätigkeit. Neue Informationsrechte des BR runden das Gesetz ab. Wir geben Praxistipps, wie die Betriebsräte in Zukunft reagieren können.

Zur Leiharbeit:

  • Abgrenzung Leiharbeit – Werkvertrag
  • Leiharbeit Einzelner künftig begrenzt
  • Umsetzung des “Equal pay”-Anspruches
  • Gleichbehandlungsanspruch, was gilt schon nach bisheriger Rechtslage
  • Neue Möglichkeiten nach dem Gesetz
  • Muster-Betriebsvereinbarung zur Umsetzung

Referent: Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

Werkverträge und Scheinwerkverträge

  • Kriterien zur Abgrenzung
  • Sozialrechtliche Sichtweise (Bundesagentur für Arbeit; Was prüft der Zoll?)
  • Ansatzpunkte für den BR
  • Beschlussverfahren zur Feststellung von ScheinWerkverträgen

Neue Informationsrechte des BR

  • Informationsanspruch BR (Vorlage von Verträgen)
  • Information und Beratung bei Personalplanung § 92 BetrVG

Seminargebühr € 660,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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10.-11.09.2018 zur Anmeldung

Kündigung und Anhörung Betriebsrat

Wenn der Betriebsrat zu einer Kündigung angehört wird, ist Eile geboten. Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen, starren Fristen muss der Betriebsrat rechtssicher und praxisnah reagieren. Gerade die Formulierung von wirksamen Widersprüchen bereitet häufig Schwierigkeiten. In diesem Seminar werden zunächst fundiert die Grundlagen möglicher Kündigungsarten und –gründe dargestellt. Im Anschluss werden die Voraussetzungen einer wirksamen Betriebsratsanhörung erarbeitet, um in einem nächsten Schritt in vielen Praxisübungen Widersprüche zu formulieren. Ziel des Seminars ist, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, eigenständig effektiv und schnell Widersprüche zu formulieren. Umfangreiche Praxisbeispiele und Checklisten sorgen für eine nahtlose Übertragung des erworbenen Wissens in die Praxis.

Referent:
Olaf Lienau, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Themen:

  • Kündigungsarten und Kündigungsgründe
  • Informationspflicht des Arbeitgebers
  • Anhörung des BR und Fehlerquellen
  • “Bedenken” oder “Widerspruch” oder “Frist verstreichen lassen”
  • Widerspruchsmöglichkeiten nach § 102 BetrVG
  • Zweifache Stellungnahme bei Änderungskündigung
  • Besonderheiten bei fehlerhafter Sozialauswahl
  • Rechtssichere Formulierungen
  • Checklisten für die Praxis

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl.
Tagespauschale Hotel

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10.-12.09.2018 zur Anmeldung

Arbeitszeit fair gestalten – Belastungen reduzieren

Das Thema Arbeitszeitgestaltung ist für Betriebsräte eines der wichtigsten Disziplinen, die zu beherrschen sind, um sowohl Beschäftigungssicherung, als auch
die persönlichen Entscheidungsspielräume der Beschäftigten zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind die grundlegenden Differenzierungen bei der Flexibilisierung zwischen Gleitzeit und flexibler Arbeitszeit zu erarbeiten. Ferner wird
die Rechtsprechung zur Arbeitszeit, insbesondere zum Thema Reisezeit bearbeitet. Wichtiger Bestandteil des Seminares ist, wie der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitszeit effektiv ausüben kann, um somit die Interessen der Beschäftigten zu sichern. Es werden Muster-Regelungen und Muster-Betriebsvereinbarungen vorgestellt.

Referent: Fachanwalt für Arbeitsrecht Ignatz

Themen u.a.:

  • Mitbestimmung bei allen Formen der Arbeitszeit
  • Wie flexibel müssen Mitarbeiter sein?
  • Sind familienfreundliche Dienstpläne möglich?
  • Wann zählen Dienstreisen zur Arbeitszeit
  • Neue Rechtsprechung zu Umkleidezeiten
  • Umgang mit Dusch- und Waschzeiten
  • Mehrarbeit kontrollieren und begrenzen
  • „Ampel-Modell“ und Eskalationsstufen
  • Wahrnehmung der Mitbestimmung zur Beschäftigungssicherung

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl.
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20.-22.08.2018 zur Anmeldung

Betriebsvereinbarungen erfolgreich verhandeln

Verhandlungsgeschick ist eine wesentliche Voraussetzung für die BR-Arbeit. „Auf Augenhöhe“ zu verhandeln ist der häufig gehörte Anspruch.
Gerade bei Betriebsvereinbarungen stellt sich erst im Nachhinein heraus, Möglicherweise unnötige Kompromisse eingegangen zu sein. Wie stellt sich der BR perfekt auf vor Verhandlungen und auf welche Tricks ‚der Gegenseite’ ist zu achten.
Wir geben anhand praktischer Beispiele Tipps für ein erfolgreiches Handeln.

Referenten:
Holger Schnoor, Kommunikationstrainer
Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Themen des Seminars sind u.a.:

  • Betriebsvereinbarungen – immer in Kompromiss?
  • Klare Mitbestimmungsregeln durchsetzen
  • Verhandlungstipps und –tricks
  • Gründliche Vorbereitung entscheidend
  • Wer übernimmt welche Rolle in Verhandlungen
  • Was sind die häufigsten Fehler
  • „Auf Augenhöhe verhandeln“

Seminargebühr € 660,00 (2tägig) zzgl. MWSt und zzgl. Tagespauschale Hotel

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02.-03.07.2018 zur Anmeldung

Der neue Arbeitnehmer-Datenschutz

Das neue BDSG wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Betriebsvereinbarungen sind anzupassen, auch an die Regeln der EU-Datenschutzverordnung. Einen „Übergangszeitraum“ für BVs gibt es nicht. Gerade die freiwillige ‚Einwilligung‘ der Betroffenen bekommt eine neue Bedeutung. Auch hat der BR jetzt leichteren Zugang zu erhobenen Daten. Wir stellen im Seminar die Neuregelungen dar und geben praktische Hinweise, wie der Betriebsrat handeln sollte.

Referenten: Peter Ansorge (Universität Bremen), Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Themen des Seminars sind u.a.:

  • Neuerungen im Gesetz oder „alter Wein in neuen Schläuchen“?
  • Welche Daten sind „erforderlich“ im Beschäftigungsverhältnis?
  • Brauchen wir immer die „Einwilligung“ der Betroffenen oder reichen Regelungen in BVs?
  • Neue Rolle des Datenschutzbeauftragten
  • Was bedeutet Datenschutz-Folgeabschätzung?
  • Datenschutz-Management – technisch und organisatorisch
  • Zugang des BR zu erhobenen Daten
  • Wie müssen EDV-Vereinbarungen künftig gestaltet werden (Zwecksetzung, Löschungsfristen etc.)

Seminargebühr € 660,00 (2tägig) zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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11.-12.06.2018 zur Anmeldung